Unsere Leistungen

Effiziente Lösungen für unterschiedliche Kälteanforderungen


GEWERBEKÄLTE

Zahlreiche Gewerbebetriebe benötigen professionelle Kühlanlagen. Besonders wichtig im Bereich der Gewerbekälte sind Pluskühl- und Tiefkühlanlagen. Wir bieten diese sowohl in kleineren Formaten als auch als große Verbundanlagen an. Dabei unterstützen wir unsere Kunden von der Planung bis zur Ausführung und bieten eingehende Beratung.

INDUSTRIEKÄLTE

Wir sind verantwortlich für die Implementierung von Einzelanlagen oder Verbundanlagen für Plus- oder Tiefkühlung. Die Ausführung erfolgt entweder in Direktverdampfung oder mittels Kälteträgern mit Zwischenkühlung. Die Planung der Anlagen bezüglich Größe und Form erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden, um seinen Bedarf präzise zu erfüllen.

TANKKÜHLUNG

Eine Weinkühlung ist entscheidend für die Intensivierung der Aromen und eine beschleunigte Stabilisierung des Weins. Die Tankkühlung ermöglicht eine präzise Temperatursteuerung während der Gärung und die notwendige Unterbrechung des Gärvorgangs. KEK errichtet passende Kühlanlagen nicht nur für Weintanklager, sondern auch für andere Produkte wie Säfte oder Flüssigkeiten, die kontinuierlich gekühlt werden müssen. Vor der Installation steht die umfassende Beratung im Vordergrund.

Maßgeschneiderte Klimalösungen individuell für Sie


PRIVATKLIMA

Eine Klimaanlage im privaten Heim steigert das persönliche Wohlbefinden der Bewohner und erhöht den Wert der Immobilie. Moderne Klimaanlagen bieten nicht nur Kühlung, sondern auch Heizfunktionen. Kontaktieren Sie am besten direkt KEK. Wir beraten, planen und installieren Ihre Anlage professionell.

GEWERBEKLIMA

Für gewerblich genutzte Klimaanlagen stehen verschiedene Varianten zur Verfügung. Unser Kälte-Elektro-Klima Service bietet individuell zugeschnittene Systeme, die Ihren Anforderungen entsprechen. Diese Anlagen ermöglichen direkte Raumkühlung und können optional mit einem Zwischenboden ausgestattet werden. Sie sind in Direktverdampfung oder Kaltwassersystemen verfügbar.

INDUSTRIEKLIMA

Industriebetriebe, die Raumkühlung oder Kühlsysteme installieren möchten, können sich auch an unseren Kälte-Elektro-Klima Anlagenbau wenden. Wir errichten Anlagen mit Direktverdampfung, Kaltwasser- oder Solesystemen, wahlweise mit oder ohne freier Kühlung. Selbstverständlich beraten wir Sie persönlich und planen die gewünschten Systeme bei Kälte-Elektro-Klima Anlagenbau + Service.

Kundenservice

Individuelle Beratung

Die persönliche und individuelle Beratung durch unsere Experten steht bei unserem Service immer an oberster Stelle. Nur so können wir bedarfsgerechte Kälte- und Klimaanlagen errichten.

Service und Wartung zum störungsfreien Betrieb

Unser Leistungsspektrum endet nicht mit der Fertigstellung der Kälte- und Klimaanlagen für den privaten Wohnbereich oder gewerbliche Flächen. Darüber hinaus steht Ihnen ein 24-Stunden-Notdienst zur Verfügung. Und das 365 Tage im Jahr!

Beratung zu Gesetzesänderungen

Für Kälte- und Klimaanlagen gelten in Deutschland verschiedene gesetzliche Bestimmungen. Hier kommt es jedoch immer wieder zu Änderungen. Wir beraten Sie bezüglich aller Gesetzesänderungen, beispielsweise im Kältemittelbereich oder Umweltschutz.

24 / 7 Service für unsere Vertragskunden

Das gesamte Jahr über steht den Vertragskunden der Kälte-Elektro-Klima Anlagenbau + Service ein Notdienst zur Verfügung. Sollte es zu Betriebsstörungen kommen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Förderprogramm für

Klimaanlagen 

Die verschiedenen Richtlinien zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen für Privathaushalte und Gewerbebetriebe sind mittlerweile recht unübersichtlich. Im Rahmen aktueller Klimaschutzmaßnahmen ist die Installation bestimmter Heiz- und Kühlsysteme jedoch staatlich förderfähig. Zuständig dafür sind das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).


Aktuell können Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, Anträge auf 30% Förderung (unter bestimmten Umständen bis zu 60% Förderung) stellen.


Voraussichtlich ab Mai 2024 sind antrags­berechtigt:

  • Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern die sie selbst bewohnen (mit mehr als einer Wohn­einheit)
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemeinschafts­eigentum umgesetzt werden

Voraussichtlich ab August 2024 sind antrags­berechtigt:

  • Eigentümer­innen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern
  • Eigentümer­innen oder Eigentümer von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden


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